einmalige Bezüge

einmalige Bezüge
sonstige Bezüge.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • sonstige Bezüge — einmalige Bezüge; Begriff des Lohnsteuerrechts: Bes. einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden. S.B. sind u.a.: Weihnachts und Neujahrszuwendungen; ⇡ Tantiemen und ⇡ Gratifikationen, wenn sie nicht zum… …   Lexikon der Economics

  • Lohnabrechnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Zur Lohnabrechnung ist nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Abrechnung über die… …   Deutsch Wikipedia

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit — Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den sieben Einkunftsarten, die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören Gehalt, Lohn, Gratifikationen, Tantiemen und andere …   Deutsch Wikipedia

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Deutschland) — Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den sieben Einkunftsarten, die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören Gehalt, Lohn, Gratifikationen, Tantiemen und andere …   Deutsch Wikipedia

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit — Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den sieben Einkunftsarten, die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören Gehalt, Lohn, Gratifikationen, Tantiemen und andere …   Deutsch Wikipedia

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland) — Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Entgeltabrechnung — In Deutschland ist jeder gewerbliche Arbeitgeber verpflichtet (§ 108 Gewerbeordnung (GewO)), eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform oder in elektronischer Form mit Textausdruck vorzunehmen …   Deutsch Wikipedia

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  • Steuerrecht der Eisenbahnen — (laws relating the railway duties; droit d impôt des chemins de fer; leggi sulle imposte ferroviarie). Inhalt: A. Staatssteuern. a) Die besonderen Eisenbahnabgaben, b) Einkommensteuern, c) Vermögenssteuern, d) Gewerbe (Erwerb ) Steuern, e)… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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